#004 Warum die betriebliche Altersvorsorge Chefs teuer zu stehen kommen kann
Shownotes
In dieser Folge räumen wir mit einem der größten Irrtümer rund um die betriebliche Altersvorsorge (bAV) auf. Viele Arbeitgeber glauben, die bAV sei ausschließlich Sache des Arbeitnehmers. Ein gefährlicher Irrtum.
Gemeinsam erklären wir, warum Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Verantwortung stehen, welche gesetzlichen Pflichten bestehen und welche teuren Fehler in der Praxis immer wieder passieren. Außerdem erfahrt ihr, warum eine Versorgungsordnung so wichtig ist und worauf ihr bei Entgeltumwandlungen und bestehenden Direktversicherungen achten solltet.
🎙️ Themen dieser Folge:
• Warum die bAV immer auch Verantwortung des Arbeitgebers ist
• Häufige Haftungsrisiken und typische Fehler
• Entgeltumwandlung richtig umsetzen
• Die Bedeutung einer Versorgungsordnung
• Warum sich rechtliche Beratung langfristig auszahlt
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Transkript anzeigen
00:00:00: Ein teurer Fehler kann zum Beispiel sein.
00:00:02: Ich habe einen Arbeitnehmer und der kommt und sagt, ich hätte hier gerne eine Entgeltumwandlung und dann sagt man ja mach mal bring mir das und segne es ab ohne dass vertraglich abzusichern bzw.
00:00:16: eine Versorgungsordnung dazu zu schaffen weil das ist das Instrument mit dem ich mich absichern kann mit dem sich sozusagen alles abfedern kann was an Probleme auf mich zukommt.
00:00:25: Dazu brauche ich ein fachlichen Rat, dazu brauche
00:00:29: Herzlich Willkommen zu Teil zwei der Serie, die größten Erdhümer in der betrieblichen Altersvorsorgung.
00:00:34: Und wir starten jetzt mit dem Spielchen sozusagen... Ich bringe eine These also ich nehme sozusagen die Position des Arbeitnehmers ein und haue einfach mein willkürliches Verständnis von dem Thema Altersversorge raus.
00:00:48: Karsten wird dann darauf reagieren und dafür haben wir nachher noch den Anwalt dabei, der einmal die Einordnung gibt wie es denn wirklich ist und von daher glaube ich, wird es jetzt spannend.
00:00:58: Und ja bleiben Sie dran!
00:01:00: Die erste These die wir besprechen wollen ist dass die betriebliche Altersvorsorge doch einfach ein Thema des Arbeitnehmers ist.
00:01:06: der kommt auch auf mich als Arbeitgeber zu und hat da vielleicht eine Versicherung die er besparen will.
00:01:11: und dann bin ich doch fahrend raus.
00:01:14: Ja das ist genau das Thema.
00:01:16: Das ist nämlich eine dieser Thesen die wir immer wieder hören wenn wir beim Mandanten im Erstgespräch sind meines Arbeitnehmers, ich habe damit nichts zu tun.
00:01:28: Das ist natürlich nicht so weil das Betriebsrentengesetz gibt es seit hier in der Jahre und die betriebliche Altersversorgung regelt und da steht im Paragraf eins im allerersten Satz.
00:01:40: Die betriebische Alters Versorgung ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus anders eines Arbeitsverhältnisses und es ist völlig egal ob der Arbeitgeber das jetzt selber macht oder ob er sich eines Versicherungsunternehmens bedient.
00:01:55: Das heißt, die Antithese ist es halt...
00:01:59: Es ist immer eine Sache des Arbeitgebers und der Dumme ist letztendlich immer der Arbeitgeber.
00:02:03: Okay!
00:02:06: Wann und in welchem Fall ist der Arbeit-Geber?
00:02:10: Der Dumm ist ja nicht automatisch aber er ist tatsächlich in der Pflicht.
00:02:13: da muss ich dir beipflichten.
00:02:15: Es ist so, dass wir das Betriebsrentengesetz haben.
00:02:17: Du hattest gerade schon die Vorschrift zitiert.
00:02:19: also wir haben biometrische Risiken, die abgesichert werden, Altersversorgung eine hinterbliebenen Versorgung, eine Invaliditätsversorgungen und wenn sowas aus anders des Arbeitsverhältnisses zugesagt wird sind wir immer im Anwendungsbereich des Betriebes Rentengesetzes Und das regelt Pflichten, die natürlich beide Seiten betreffen aber originär und hauptsächlich den Arbeitgeber.
00:02:39: Das heißt dass was da drin steht wenn ich in dem Anwendungsbereich bin muss sich befolgen sonst laufe ich Gefahr teure Fehler zu machen und ja sozusagen der Dumme zu sein.
00:02:50: also das sollte man sehr ernst nehmen.
00:02:52: Arbeitgebers ist in der Pflicht bei Betrieblicher Altersversorgung.
00:02:56: Was kann denn ein Beispiel für einen teuren Fehler sein?
00:02:59: Ein teurer Fehler kann zum Beispiel sein Ich habe einen Arbeitnehmer und der kommt und sagt, ich hätte hier gerne zum Beispiel eine Entgeltumwandlung.
00:03:07: Und dann sagt man ja mach mal bring mir das und segnet das ab ohne dass vertraglich abzusichern beziehungsweise eine Versorgungsordnung dazu zu schaffen.
00:03:17: weil das ist das Instrument mit dem ich mich absichern kann, mit dem sich sozusagen alles abfedern kann was an Probleme auf mich zukommt.
00:03:24: Dazu brauche ich ein fachlichen Rat, dazu brauche weitestgehend safe und laufe nicht Gefahr, dass später zum Beispiel ... Dinge auseinanderlaufen zwischen dem was ich da versprochen habe.
00:03:38: Und dem was sich eigentlich versprechen wollte.
00:03:41: Heißt wenn ich als Arbeitgeber, ich stelle einen neuen Mitarbeiter ein und der bringt mir wie wahrscheinlich heutzutage fast üblich einen bestehenden Vertrag mit einer Direktversicherung dann muss ich quasi mein Regelwerk rausholen Versorgungsordnung und gucken passt das zusammen?
00:03:56: Kann ich das dann ablehnen?
00:03:57: oder
00:03:58: Also man sollte sich auf jeden Fall eine Beratung holen, um zu sehen was kommt da für ein Produkt auf mich zu und was ist dahinterlegt.
00:04:05: Was passiert mit dem Ganzen wenn das Arbeitsverhältnis endet?
00:04:08: Was passiert zum Beispiel in Zeiten wo die arbeitsvertraglichen Pflichten ruhen?
00:04:14: Das sind alles Dinge die kann ich damit rein regeln und da kann ich eben so'n bisschen den Arbeitnehmern Korsett verpassen, um dass nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
00:04:25: Wie ist deine Sicht aus der Praxis?
00:04:27: Ich will an der Stelle noch mal ansetzen, weil es ging ja auch in der Thesum das Thema Endgeldumbandung.
00:04:33: Das ist das was wir immer wieder hören.
00:04:34: Der Arbeitnehmer wandelt von seinem eigenen Geld um und interessiert mich als Arbeitgeber nicht.
00:04:38: Da unterscheidet aber das Betriebsrentengesetz nicht ganz im Gegenteil.
00:04:41: Es steht also ein paar Graf Eins in einem nachfolgenden Absatz drin dass die Entgeltumbandungen auch betrieblicher Altersversorgung sind.
00:04:49: der Arbeitgeber einsteht.
00:04:51: und jetzt kommt noch eins dazu.
00:04:53: Betriebsrentenrecht ist die Verjährungsfrist geregelt für solche, man sagt so schön Rentenstammrecht also für die eigentliche Leistung.
00:05:02: das sind dreißig Jahre und zwar ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls.
00:05:06: also wenn jemand in Rente geht dann beginnt die Verjährungsfrist von dreißig Jahren für den Arbeitgeber.
00:05:11: Das heißt, wir reden über extrem lange Zeiträume in denen der Arbeitgebers letztendlich am langen Ende für eine Leistung einstehen muss und deswegen ist es ganz wichtig dass man sich eben anguckt erstens mit wem macht man das?
00:05:24: Und wie macht man dies?
00:05:26: Also aus Arbeitsgebersicht verstehe ich jetzt gut da gibt's ein paar Rahmenbedingungen die muss ich erfüllen aber hintenrum habe ich ja eine Versicherung.
00:05:32: und ob das die richtige Einstellung ist das sehen wir im nächsten Video bis gleich.
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